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ELEKTROSCHOCKGERÄTE
Hinweis zu Elektroschockgeräten
Seit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes v. 1. 4. 2003 sind sämtliche Elektroschockgeräte frei verkäuflich an Personen über 18 Jahren, und dürfen ohne Waffenschein im gesamten Bundesgebiet geführt werden.
Wirkung von Elektroschockgeräten.
Die Hochspannung dieser Geräte verursacht schon bei der geringsten Berührung einen Schock und unerträglichen Schmerz. Sie durchschlägt auch dicke Kleidungsschichten, auch Leder. Ein Kontakt von ca. 1-2 Sekunden verursacht geistige Verwirrung und Gleichgewichtsstörungen der Angreifer geht zu Boden. Der Benutzer kann in keinem Falle eine Rückentladung erleiden, auch nicht, wenn der Angreifer ihn festhält.











