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SELBSTSCHUTZ & SICHERHEIT
Hinweis zu Gassprays
Seit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes v. 1. 4. 2003 sind sämtliche Gassprays frei verkäuflich an Personen über 14 Jahren. Auch Jugendliche dürfen diese nun im gesamten Bundesgebiet mitführen und im Notfall auch gebrauchen.














