WAFFEN
JAGD-SPORTWAFFEN, GEBRAUCHTWAFFEN
Gas-und Schreckschusswaffen sind frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre. Sie dürfen diese in Ihren Wohn und Geschäftsräumen und auf Ihrem befriedeten Besitztum ohne weitere Erlaubnis führen.
Zum Führen außerhalb dieser Bereiche benötigen Sie seit dem 1.4.2003 einen kleinen Waffenschein. Diesen stellt Ihre Kreispolizeibehörde auf Antrag aus.
Bei Bestellung von Gas- und Schreckschusswaffen beachten Sie hierzu den Hinweis in unseren AGBs .
WIR LIEFERN IHNEN gegen Erwerbsberechtigung.
Munition, Faustfeuerwaffen, Sportwaffen und Jagdwaffen sämtlicher in- und ausländischer Hersteller sowie auch Sammlerwaffen.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Nennen sie uns bitte das gewünschte Fabrikat, Modell und Kaliber. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
NEUHEITEN
ZUBEHÖR
gleich mitbestellen!












