

Mausfalle selbstspannend
1,95 €*
Inhalt: | 1 Stk. |
Gewicht: | 0.04 kg |
Artikel Nr.: | 000.086 |
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Inhalt: 100 g
Inhalt: 100 g
• gebrauchsfertiger Ratten- und Mäuseköder in Pastenform
• hohe Attraktivität für Schadnager durch hohen Fettanteil in der Paste
• in Portionsbeutel á 15 g – auch für schwer zugängliche Stellen
• moderner, sicherer Wirkstoff gegen resistente Stämme
• hervorragend geeignet zum Einsatz in feuchter Umgebung
Wirkstoff = 25 ppm Brodifacoum
Inhalt: 3 kg Packung
Dieses Rodentizid darf aufgrund seiner Zulassung nur durch berufsmäßige oder sachkundige Verwender angewendet werden. Die genaue Beschreibung laut Zulassungsbescheid lautet:
„Verwenderkategorie:
Geschulte berufsmäßige Verwender. Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr.3 Gefahrstoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b) genannten geschulten berufsmäßigen Verwender verwendet werden:
a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
b) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen können:
Verhalten und Biologie von Nagern;
Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement) Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen)
Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation
Verhalten von Ratten in der Kanalisation“
Wir gehen bei einer Bestellung davon aus, dass Sie diesen Hinweis auf die gesetzliche Neuregelung der Abgabe zur Kenntnis genommen und in dessen Kenntnis das Rodentizid bestellt haben. Daher gehen wir davon aus, dass Sie als Besteller/in ein/e berufsmäßige/r oder sachkundige/r Verwender/in für ein Rodentizid mit o.g. Auflage bzw. ein Wiederverkäufer sind.
Wir lehnen deshalb jegliche Haftung für Schäden, die sich aus einer mangelhaften Kenntnisnahme der neuen Rechtslage durch Sie ergeben, ab.
Inhalt: 3 kg (12,32 €*/1 kg)
Inhalt: 1 Stk.
Dieses Rodentizid darf aufgrund seiner Zulassung nur durch berufsmäßige oder sachkundige Verwender angewendet werden. Die genaue Beschreibung laut Zulassungsbescheid lautet:
„Verwenderkategorie:
Geschulte berufsmäßige Verwender. Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr.3 Gefahrstoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b) genannten geschulten berufsmäßigen Verwender verwendet werden:
a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
b) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen können:
Verhalten und Biologie von Nagern;
Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement) Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen)
Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation
Verhalten von Ratten in der Kanalisation“
Wir gehen bei einer Bestellung davon aus, dass Sie diesen Hinweis auf die gesetzliche Neuregelung der Abgabe zur Kenntnis genommen und in dessen Kenntnis das Rodentizid bestellt haben. Daher gehen wir davon aus, dass Sie als Besteller/in ein/e berufsmäßige/r oder sachkundige/r Verwender/in für ein Rodentizid mit o.g. Auflage bzw. ein Wiederverkäufer sind.
Wir lehnen deshalb jegliche Haftung für Schäden, die sich aus einer mangelhaften Kenntnisnahme der neuen Rechtslage durch Sie ergeben, ab.
Inhalt: 1 kg
Die sich stets wieder selbsttätig fängisch stellende Falle kann ohne Aufsicht langfristig und ohne Geruchsbelästigung eingesetzt werden. Gefangene Mäuse werden durch Glykol betäubt, getötet und konserviert.
Aus Tierschutzgründen ist die Anwendung dieser Falle in Deutschland nur trocken, ohne Wasser und Glykol erlaubt. Hierzu empfehlen wir Eimer mit einer Höhe von mindestens 50cm.
Inhalt: 1 Stk.