Wurde für Wolf und Wildschwein verwendet.
Schweres Tellereisen mit aufgenieteten Zähnen an den Bügeln
Bügelweite 28 x 22 cm, Gewicht 2,8 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Alle 6 Tellereisen zusammen zum Sonderpreis. Sie sparen € 51,–
1. Tellereisen Nr. 11
2. Tellereisen Nr. 11a
3. Tellereisen Nr. 11b
4. Tellereisen Nr. 11d
5. Tellereisen Nr. 11e
6. Tellereisen Nr. 24
Gewicht: 9,80 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 6 Stk.
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Schwanenhals Nr. 10, großes Abzugeisen mit gewellten Bügeln.
Die Falle wurde für Marder verwendet.
Bügelweite 46 cm.
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.
Historische Bisamfalle mit den höchsten Fangergebnissen.
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln mit einer Plombe verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.
Wurde für Fuchs verwendet.
Bügelweite: 22 x 18 cm
Gewicht: 1,2 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Wurde für Kaninchen verwendet.
Bügelweite: 15 x 12 cm
Gewicht: 0,45 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Kleine Conibearfalle mit einer Feder, wurde für Ratten und Bisam verwendet.
Bügelweite 12 x 12 cm
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.
Große historische Conibearfalle mit Doppelfeder
Wurde für Fuchs und Waschbär verwendet
Bügelweite 26 x 26 cm
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.
Wurde für Wolf, Luchs, Wildschwein verwendet.
Bügelweite: 28 x 22 cm
Gewicht: 2,8 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Historische Kleinraubzeugfalle Nr. 9
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln mit einer Plombe verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.
Abzugeisen Nr. 12, wurde für Marder und Iltis verwendet. Mit gewellten Bügeln.
Bügelweite 37 cm.
Bügelklemmkraft wurde mit über 150 N angegeben.
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.
Historische Spezialfalle, wurde für Marder, Iltis und Nutria verwendet.
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln mit einer Plombe verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Klemmkraft: über 150 N
Spannweite 22 cm
Inhalt: 1 Stk.
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Schwanenhals Nr. 8a, großes Abzugeisen mit Doppelfeder und gewellten Bügeln.
Die Falle wurde für Fuchs, Dachs, Marder, Waschbär, Marderhund verwendet.
Bügelweite 56 cm.
Bügelklemmkraft wurde mit über 200 N angegeben.
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.
Mittelgroße Conibearfalle mit Doppelfeder, wurde für Marder und Iltis verwendet.
Bügelweite 18 x 18 cm
Damit die Falle nicht funktionsfähig ist, wurde diese an den Bügeln verschweißt, siehe Bild.
Weiterhin ist die Lieferung dieser Falle in fängiger Ausführung in Länder außerhalb der europäischen Union, bzw. in denen die CE-Kennzeichnung unbedeutend ist, auf Anfrage möglich.
Inhalt: 1 Stk.