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Produktinformationen "Tellereisen Nr. 11a"
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
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Gewicht: 9,80 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 6 Stk.
Wurde für Wolf, Luchs, Wildschwein verwendet.
Bügelweite: 28 x 22 cm
Gewicht: 2,8 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Wurde für Fuchs verwendet.
Bügelweite: 22 x 18 cm
Gewicht: 1,2 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Wurde für Kaninchen verwendet.
Bügelweite: 15 x 12 cm
Gewicht: 0,45 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.
Wurde für Wolf und Wildschwein verwendet.
Schweres Tellereisen mit aufgenieteten Zähnen an den Bügeln
Bügelweite 28 x 22 cm, Gewicht 2,8 kg
Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden. Das Aufstellen von Tellereisen ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft.
Inhalt: 1 Stk.